Für die Beteiligten ist eine Scheidung oft ein nervenaufreibender Vorgang. Der Prozess dauert im Normalfall ein paar Monate. Wie funktioniert der Ablauf einer Scheidung? Es gibt hier viel Bürokratie zu bewältigen. Hinzukommt außerdem, dass sich die beiden Partner auf die neuartigen Lebensverhältnisse einzustellen haben. Das geht keineswegs immer konfliktlos vonstatten. Bei mancher Scheidung streitet man sich umso fast alles, was möglich ist. Hierzu gehören ebenso die Scheidung Kosten. Scheidungswillige stellen sich daher häufig die Fragen: Wer trägt überhaupt die Scheidung Kosten? Wer übernimmt die Gebühren für den Anwalt? Wer zahlt die Aufwendungen für den Gerichtsprozess?

Scheidung verursacht Kosten

Scheidung KostenEine Scheidung ist keineswegs gerade billig. Deswegen stellt sich die Frage, wer die Scheidung Kosten übernimmt, zwischen den Ehegatten ein häufiger Streitpunkt. So mancher Ehepartner vermutet, dass derjenige zahlen muss, der das Scheitern der Ehe ausgelöst hat. Oder, der die Trennung entsprechend initiiert hat. Allerdings sind solche Annahmen falsch. Die wirkliche Regelung zur Zahlungspflicht schaut anders aus. Damit diese erläutert werden, ist als Erstes zu betrachten, wie sich die Scheidung Kosten zusammensetzen. Wer bei der Scheidung wie viel zahlt, hängt nämlich von zwei Kostenkriterien ab: den Anwaltsgebühren und den Gerichtskosten.

Wer bei der Scheidung die Anwaltskosten bezahlen muss

Nach dem deutschen Familienrecht ist ein Scheidungsprozess stets vor einem Gericht zu führen. Bei diesem müssen Anträge eingereicht werden. Daher muss zumindest derjenige, welcher die Ehescheidung beantragt, über einen Rechtsanwalt vertreten sein, weil nur dieser beim Familiengericht einen Antrag stellen kann. Wenn bei der Scheidung einige Streitkriterien zu klären sind, sollte jeder Ehegatte seinen eigenen Anwalt beauftragen, was zumindest die außergerichtliche Beratung angeht. In dem Fall tragen die beiden Ehepartner bei den Scheidung Kosten jeweils ihren eigenen Rechtsanwalt. Wie schaut es jedoch bei der einvernehmlichen Ehescheidung aus, wenn lediglich ein Anwalt gebraucht wird?

Wer übernimmt hier die Scheidungskosten für den Anwalt? Ehegatten, welche keinerlei Streitpunkte hinsichtlich der Scheidung vor Gericht klären müssen, ziehen im Normalfall lediglich einen Rechtsanwalt hinzu, um die Gebühren für diesen zu sparen. In Wirklichkeit kann jedoch lediglich einer der zwei Ehegatten den Rechtsanwalt beauftragen. Das ist derjenige, welche den Scheidungsantrag einreicht. Dieser Anwalt vertritt dann ebenso nur den Ehepartner vor Gericht. Bei einem derartigen Fall sind die Anwaltsgebühren allein von dem Mandanten zu bezahlen. Denn der andere Ehepartner muss sich nicht an diesen Scheidung Kosten beteiligen.

Wer bei der Scheidung die Gerichtsgebühren zahlt

Aber neben den Anwälten gehört ebenso das Gericht zu den im Voraus zu entrichtenden Scheidung Kosten. Das heißt, dass der Ehepartner, welcher die Scheidung einreicht, schon die vollen Gerichtskosten bei der Antragsstellung begleichen muss. Jedoch wird im späteren Urteil üblicherweise entschieden, dass jeder Ehepartner die Gerichtsgebühren zur Hälfte zu tragen hat. Danach kann der Antragsteller, welcher die Scheidung Kosten schon an das Gericht beglichen hat, von dessen Ex-Partner verlangen, dass er diesem 50 Prozent der Scheidung Kosten erstattet.

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